Allgemeine Geschäftsbedingungen

Alle Angaben dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen sind grundsätzlich geschlechtsneutral zu verstehen. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf die Angabe aller Geschlechtsvarianten.

§ 1 Parteien, Gegenstand und Zustandekommen des Vertrages

§ 1.1 Diese Geschäftsbedingungen beziehen sich auf folgende Vertragsparteien:

Kunde: Auftraggeber, Unterzeichnender des Auftrags

Anbieter: Converia GmbH, Kaufstraße 2-4, 99423 Weimar, HRB 505418 am AG Jena, vertreten durch die Geschäftsführer Christian Burger und Rainer Kretzer

§ 1.2 Bei Zustandekommen eines Vertrags auf Basis dieser Geschäftsbedingungen wird Folgendes außerdem Bestandteil des Vertrags:

Die detaillierten Leistungsbeschreibungen des Angebots, einschließlich gegebenenfalls vereinbarter Zeitpläne zur Umsetzung sowie Zahlungspläne werden Bestandteil des Vertrags.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten des Kunden und des Anbieters im Rahmen der individuellen Leistungserbringung durch den Anbieter.

Die Nutzungsrechte an der Software Converia sind in den beiliegenden „Endbenutzer-Lizenzvertrag / Nutzungsbedingungen für Veranstalter“ des Anbieters geregelt, die in jedem Fall ebenfalls Teil dieses Vertrags sind.

Einzelheiten zum Ticketverkauf im Namen und auf Rechnung des Veranstalters sind in den beiliegenden Ticketing-Geschäftsbedingungen geregelt. Die Ticketing-Geschäftsbedingungen werden immer dann Teil dieser Vereinbarung, wenn Leistungen zur Zahlungsabwicklung vom Kunden beauftragt wurden.

Die beiliegenden „Ergänzenden Bedingungen zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO“ samt Anlagen regeln die datenschutzrechtliche Beziehung zwischen dem Kunden als datenschutzrechtlich Verantwortlichem und dem Anbieter als Auftragsverarbeiter. Sie werden ebenfalls Bestandteil des Vertrags.

§ 1.3 Alle Angebote des Anbieters sind freibleibend. Bestellt der Kunde die darin angebotenen Leistungen durch Unterzeichnung des Angebots, ist der Anbieter berechtigt, dieses Vertragsangebot des Kunden innerhalb von 14 Tagen anzunehmen. Die Annahme des Angebots erfolgt durch eine Bestellbestätigung des Anbieters oder alternativ durch anderweitig schlüssiges Handeln.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen werden gemäß Erklärung im Angebot Bestandteil des Vertrags, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich der vollständige Verzicht auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen samt aller übrigen hier aufgeführten Bedingungen erklärt wurde.

Sofern im Rahmen des Auftrags ausdrückliche, schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden, die mit Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie aller übrigen in diesem Dokument aufgeführten Bedingungen in Konflikt stehen, gelten für den konkreten Einzelfall die Vereinbarungen des Auftrags.

§ 2 Pflichten und Obliegenheiten des Anbieters - Leistungsdetails

§ 2.1 Der Anbieter verrichtet seine persönlich zu erbringenden Dienstleistungen von Montag bis Freitag zwischen 9.00 Uhr und 17.00 Uhr Mitteleuropäischer (Sommer-)Zeit. Gesetzliche Feiertage in Thüringen, Deutschland sind davon ausgenommen.

§ 2.2 Der Anbieter stellt dem Kunden unmittelbar nach Unterzeichnung des Auftrags Formulare zur Erfassung der konferenzspezifischen Parameter bereit.

§ 2.3 Dem Anbieter steht es frei, über das Bestehen eines Vertragsverhältnisses zwischen dem Kunden und ihm öffentlich zu kommunizieren. Der Kunden hat das Recht, dem jederzeit schriftlich zu widersprechen.

§ 3 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

§ 3.1 Der Kunde hat dem Anbieter im Zuge der Beauftragung einen Bevollmächtigten für die organisatorische Zusammenarbeit, Freigabe und Abnahme der Leistungen sowie als Verantwortlichen für die redaktionellen und konferenzspezifischen Inhalte zu benennen. Benennt der Anbieter keinen solchen Ansprechpartner, übernimmt der Unterzeichner des Auftrags die vorgenannte Rolle.

§ 3.2 Der Kunde trägt in die Formulare des Anbieters (siehe § 2.2) die auftragsspezifischen Detailangaben ein und übermittelt diese zur Verarbeitung an den Anbieter. Für die Herstellung der in das Konferenzmanagementsystem einzubindenden Inhalte ist allein der Kunde verantwortlich. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Konfigurationsanforderungen in anderer Form als den von ihm bereitgestellten Formularen zu akzeptieren. Beauftragt der Kunde den Anbieter, Korrekturen an schon einmal übermittelten Konfigurationsanforderungen vorzunehmen, steht es dem Anbieter frei, sich den dadurch anfallenden Zusatzaufwand in Ergänzung zu den dafür bereits vereinbarten Pauschalen vom Kunden vergüten zu lassen.

§ 3.3 Betreibt der Kunde seine Converia-Installation auf eigenen Servern, so trägt er selbst Sorge dafür, dass der Server die ihm vom Anbieter mitgeteilten technischen Voraussetzungen für den Betrieb von Converia erfüllt. Mehraufwände, die dem Anbieter dadurch entstehen, dass der Kunde oder von ihm beauftragte Dritte Änderungen an der Konfiguration des Servers vornehmen, insbesondere ohne den Anbieter mit angemessenem zeitlichen Vorlauf zu informieren, darf der Anbieter dem Kunden in Rechnung stellen. Gleiches gilt für Updates am Server.

Der Kunde stellt den Anbieter von allen Haftungsansprüchen Dritter sowie eigener Ansprüche frei, die auf den Betrieb des kundeneigenen Servers (Hardware, Betriebssystem, neben Converia eingesetzte Software, etc.) zurückzuführen sind oder durch den Betrieb des Servers entstehen können (z.B. Datenschutzverletzungen, Sicherheitsrisiken, fehlerhafte Backups).

§ 4 Fertigstellung der Leistungen

§ 4.1 Wenn ein Fertigstellungstermin vereinbart wird, ist dieser Termin für den Anbieter nicht verbindlich, sofern er aus Gründen nicht eingehalten werden kann, die der Kunde zu vertreten hat. Dies gilt insbesondere im Falle einer Verletzung der Verpflichtungen des Kunden gemäß § 3 dieser AGB.

§ 4.2 Im Falle der Verletzung der Verpflichtungen des Kunden gemäß § 3 dieser AGB ist der Auftragnehmer berechtigt, durch den Verzug entstandene Mehraufwendungen und Kosten in Rechnung zu stellen. Dies betrifft v. a. Aufwendungen bei der Projektbearbeitung, Betreuung und Beratung sowie Kosten durch Zahlungsverzögerungen.

§ 5 Abnahme

§ 5.1 Der Kunde ist zur Abnahme der Software und damit verbundenen Arbeiten verpflichtet, sofern diese den vertraglichen Anforderungen entsprechen.

§ 5.2 Der Anbieter ist berechtigt, dem Kunden einzelne Bestandteile der Installation zur Teilabnahme vorzulegen. Der Kunde ist zur Teilabnahme verpflichtet, sofern die betreffenden Bestandteile der Installation den vertraglichen Anforderungen entsprechen.

§ 5.3 Für die Abnahme der verschiedenen Leistungsarten gelten folgende Regelungen:

  1. Sämtliche Software-Lizenzen gelten regelmäßig 2 Wochen nach Bereitstellung ohne Anzeige wesentlicher Mängel, spätestens mit produktiver Benutzung der Software durch den Kunden als abgenommen.
  2. Pauschal abgegoltene Support-Leistungen gelten spätestens mit Ablauf des vereinbarten Support-Zeitraums als abgenommen.
  3. Einrichtungsleistungen gelten regelmäßig mit Zugang des offiziellen Freischaltfaxes für das betroffene Modul beim Anbieter, spätestens jedoch mit produktiver Nutzung des eingerichteten Moduls als abgenommen.
  4. Gemietete Technik gilt mit Eingang beim Kunden als abgenommen, sofern nicht binnen einem Werktag nach Zugang Mängel reklamiert wurden.

§ 6 Vergütung

§ 6.1 Der Kunde verpflichtet sich, an den Anbieter die im Auftrag vereinbarte Vergütung zu zahlen. Bei Kündigung des Vertrages durch den Kunden gemäß § 10 ist der Anbieter berechtigt, dem Kunden die bis zur Kündigung entstandene Vergütung in Rechnung zu stellen. Für nicht abschließend erbrachte Leistungen schuldet der Kunde die Vergütung der beim Anbieter bis zur Kündigung in der Absicht einer vertragsgemäßen Leistungserbringung entstandenen Aufwendungen. Für Mehraufwendungen, die über die vertraglich vom Anbieter geschuldeten Leistungen hinausgehen oder die dadurch zustande kommen, dass der Kunde seinen Verpflichtungen aus § 3 diese AGB nicht nachgekommen ist, berechnet der Anbieter den im beauftragten Angebot angegebenen Stundensatz.

§ 6.2 Als vergütungspflichtige Mehraufwendungen gelten in jedem Fall Aufwendungen, die der Anbieter tätigt, weil der Kunde nach Abnahme der Software (§ 5.1.) bzw. Teilabnahmen (§ 5.2.) auf Wunsch des Kunden Änderungen vorgenommen hat, die sich auf Leistungen beziehen, die bereits freigegeben bzw. abgenommen worden sind. Derartige Mehraufwendungen werden in jedem Fall mit dem im beauftragten Angebot angegebenen Stundensatz vergütet.

§ 6.3 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit der Auftragsabwicklung zu unternehmen und mit dem Kunden abgesprochen sind, werden dem Anbieter vom Kunden gesondert erstattet.

§ 7 Zahlungsmodalitäten

§ 7.1 Nach Erfüllung der Pflichten gemäß §§ 1, 2 sowie der Abnahme gemäß § 5 wird der Anbieter dem Kunden die vertraglich geschuldete Vergütung in Rechnung stellen. Die Zahlung ist falls im Angebot nicht anders vereinbart innerhalb von 14 Werktagen fällig.

§ 7.2 Der Anbieter ist berechtigt, dem Kunden in angemessenen zeitlichen Abständen Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Die Abschlagsrechnungen sind innerhalb von 14 Werktagen zur Zahlung fällig.

§ 7.3 Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger Rechnungen in Verzug, so ist der Kunde zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 9 % p.a. über dem Basiszinssatzes der EZB verpflichtet, sofern der Kunde nicht nachweist, dass der Zinsschaden, der dem Anbieter entstanden ist, geringer ist. Die Geltendmachung weiterer Verzugsansprüche des Anbieters, insbesondere der Nachweis eines höheren Zinsschadens ist nicht ausgeschlossen.

§ 8 Gewährleistung

Es gelten die Gewährleistungsbestimmungen des beiliegenden „Endbenutzer-Lizenzvertrag / Nutzungsbedingungen für Veranstalter“ des Anbieters in ihrer aktuellen Fassung.

§ 9 Haftung

Es gelten die Haftungsbestimmungen des beiliegenden „Endbenutzer-Lizenzvertrag / Nutzungsbedingungen für Veranstalter“ des Anbieters in ihrer aktuellen Fassung.

§10 Kündigung

§ 10.1 Der unter Einbeziehung dieser AGB zustande gekommene Vertrag kann außerhalb der Fälle der Absätze 2 und 3 nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.

§ 10.2 Der Anbieter ist zur Kündigung insbesondere dann berechtigt, wenn

  • der Kunde seine Verpflichtungen gemäß § 3 dieser AGB nachhaltig verletzt;
  • der Kunde trotz Mahnung und Fristsetzung seiner Verpflichtung zur Zahlung gemäß § 7.1. dieser AGB nicht nachkommt.

§ 10.3 Der Kunde ist zur Kündigung berechtigt, wenn der Anbieter seine Verpflichtungen gemäß §§ 1 und 2 dieser AGB nachhaltig verletzt.

§ 11 Datenschutzbestimmungen

Einzelheiten zum Datenschutz werden in der Auftragsverarbeitungsvereinbarung des Anbieters geregelt, die als Anlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung Bestandteil des Vertrags werden.

§ 12 Schlussbestimmungen

§ 12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechtes (CISG) und sonstiger Rechtsvorschriften, die aufgrund oder in Ausführung von zwischenstaatlichen Vereinbarungen, bzw. von Rechtsvorschriften supranationaler Einrichtungen deutsches Recht sind, soweit sie nicht zwingenden Charakter haben. Dies gilt auch für Ansprüche aus vor- und nachvertraglichen Schuldverhältnissen sowie gesetzlichen Ansprüche, die mit vertraglichen, bzw. vor- und nachvertraglichen Ansprüchen konkurrieren.

§ 12.2 Erfüllungsort für die Verpflichtungen des Anbieters ist Weimar (Thüringen).

§ 12.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Weimar (Thüringen), sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder er seinen Sitz bzw. Wohnsitz nicht innerhalb Deutschlands hat. Dies gilt auch für Ansprüche aus vor- und nachvertraglichen Schuldverhältnissen sowie gesetzliche Ansprüche, die mit vertraglichen bzw. vor- und nachvertraglichen Ansprüchen konkurrieren. Der Anbieter ist jedoch berechtigt, Rechte aus den mit dem Kunden bestehenden Rechtsverhältnissen am Sitz des Kunden geltend zu machen.

§ 12.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrages.