Diese Converia Pay-Geschäftsbedingungen werden dann Bestandteil des Vertrages, wenn der Veranstalter den Anbieter mit der Organisation des Verkaufs seiner Veranstaltungs Tickets und der Überwachung der Zahlungsabwicklung beauftragt hat. Es ist möglich, die Software Converia auch ohne Inanspruchnahme dieser Leistungen zu nutzen. In diesem Fall werden diese Converia Pay-Geschäftsbedingungen nicht Teil des Vertrages.
Anbieter: Converia GmbH, Hersteller der Konferenz-Management-Software Converia und Betreiber der Plattform für den Ticketverkauf der Veranstaltungen des Veranstalters
Zahlungsinstitut: Secupay AG, ein von der BaFin für das Finanztransfer-Geschäft zugelassenes Zahlungsinstitut, welches die Zahlungen der Teilnehmer im Rahmen des Ticketverkaufs abwickelt und treuhänderisch verwaltet
Veranstalter: Richtet eine Veranstaltung aus und beauftragt den Anbieter, über die Plattform den Verkauf der Veranstaltungstickets an Teilnehmer zu organisieren.
Der Veranstalter nutzt die Software Converia Express (“Converia”), eine webbasierte Konferenz-Management-Plattform der “Converia GmbH” (“Converia”), die es professionellen Veranstaltern ermöglicht, Konferenzen, Kongresse und ähnliche Veranstaltungen zu verwalten. Die Verwendung der Plattform durch den Veranstalter unterliegt dem Endbenutzer- Lizenzvertrag (EULA), der neben dieser Vereinbarung gilt.
Die Vertragspflichten in Bezug auf die Veranstaltung und den Ticketverkauf bestehen ausschließlich zwischen dem Teilnehmenden, der das Ticket kauft, und dem Veranstalter. Gleichwohl ist es Veranstaltern möglich, Teilnehmer über die Plattform zu registrieren, Tickets zu verkaufen und den Anbieter dafür Rechnungen ausschließlich in Euro und mit einer separaten Vereinbarung auch in Schweizer Franken oder US-Dollar ausstellen zu lassen.
Für die Veranstaltung ermächtigt und beauftragt der Veranstalter den Anbieter hiermit exklusiv, den Ticketverkauf für die Veranstaltung über die Converia-Websites zu organisieren und die Tickets an die Teilnehmenden zu versenden.
Der Anbieter überwacht dabei die Zahlungsabwicklung und organisiert auf Weisung des Veranstalters den Rücktransfer der Gelder an die Teilnehmenden im Falle einer Stornierung oder Änderung der Buchung.
Für die technische Abwicklung der Zahlungen beim Tickerverkauf schließt der Veranstalter einen separaten Vertrag mit dem Zahlungsinstitut, welches die Gelder insolvenzgeschützt auf einem Treuhandkonto verwahrt. Die Gelder stehen in vollem Eigentum des Veranstalters. Der Anbieter hat keine direkte Verfügungsgewalt über die Gelder und kann nur im Rahmen der Beauftragung auf Weisung des Veranstalters Gelder über einen geschützten Zugang an die Teilnehmer zurück transferieren.
Im Zuge der Vertragsanbahnung zwischen dem Veranstalter und dem Zahlungsinstitut wird eine Prüfung der wirtschaftlich berechtigten Personen auf Seiten des Veranstalters im Sinne des Geldwäschegesetztes durch das Zahlungsinstitut durchgeführt. Sollte der Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Zahlungsinstitut nicht zustande kommen, kann der Anbieter seine Dienstleistungen für die Organisation des Ticketverkaufs im Rahmen der Converia Pay- Geschäftsbedingungen nicht erbringen und die vertraglichen Vereinbarungen der Converia Pay-Geschäftsbedingungen werden somit hinfällig. Die übrigen vertraglichen Vereinbarungen wie z.B. der Nutzung der Converia Software bleiben davon unberührt bestehen.
Der Veranstalter entscheidet, ob die Tickets an die Teilnehmenden versandt werden, am Veranstaltungsort hinterlegt und/oder auf elektronischem Weg zugestellt werden sollen oder ob die Teilnehmenden wählen sollen, auf welchem Weg die Tickets zugestellt werden. Wenn die Tickets am Veranstaltungsort hinterlegt werden, kann der Veranstalter zudem wählen, ob die Tickets am Ort der Veranstaltung bezahlt werden und/oder vom Anbieter abgerechnet werden sollen.
Der Veranstalter ist verpflichtet, die Teilnehmenden auf ein möglicherweise bestehendes Widerrufs- und Rückgaberecht hinzuweisen und diese über ihre Rechte gemäß den Regelungen zu belehren. Der Veranstalter ist als direkter Vertragspartner mit dem Teilnehmenden für alle steuerlichen Aspekte selbst verantwortlich.
Der Anbieter stellt seine Dienstleistungen über verschiedene Top-Level-Domains sowie verschiedene Subdomains und Domain-Aliases (“Converia-Websites”) zur Verfügung.
Der Veranstalter legt den Preis für die Tickets nach eigenem Ermessen fest. Es obliegt dem Veranstalter, einen Pauschalbetrag oder einen Grundpreis mit zusätzlichen Komponenten wie Service- oder Zahlungsgebühren festzusetzen.
Der Anbieter wird dem Veranstalter seine Gebühren zuzüglich Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Hierzu gehören insbesondere Servicegebühren, Gebühren für zusätzliche Dienstleistungen (Tickethinterlegung, Versandkosten), Chargeback und Zahlungen gemäß den beim Anbieter beauftragten Preiskonditionen.
Sonstige Gebühren von Dritten (etwa bei internationalen Banküberweisungen) gehen zu Lasten des Veranstalters, der diese ggf. beim Teilnehmer nachfordern kann.
Wenn eine Veranstaltung, für die über die Converia-Websites Tickets zum Kauf angeboten werden oder wurden oder bereits gekauft wurden, abgesagt wird oder sich Datum, Uhrzeit, Veranstaltungsort oder andere wesentliche Faktoren ändern, muss der Veranstalter den Anbieter schriftlich über die Änderungen informieren, sobald er Kenntnis davon erlangt hat. Dem Veranstalter werden die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten in Rechnung gestellt. Gemäß § 5 entstehen ggf. zusätzliche Kosten.
Entsprechend der im Auftrag ausgewählten Zahlungsmethoden richtet der Anbieter die benötigten Zahlungsschnittstellen auf der Converia Plattform ein. Das Finanzinstitut zieht die von den Teilnehmenden geleisteten Zahlungen für Tickets ein und verwaltet den eingezogenen Betrag auf einem separaten Konto.
Abweichend davon wird – soweit beauftragt - für die Zahlungsart PayPal aus regulatorischen Gründen ein separates PayPal-Händlerkonto benötigt, welches durch den Veranstalter selbst eröffnet und bereitgestellt werden muss. Ein Vertrag kommt hierbei nur zwischen PayPal und dem Veranstalter direkt zustande. Der Anbieter bindet dieses Paypal-Händlerkonto über die Zahlungsschnittstellen soweit möglich technisch ein, so dass diese Zahlungsart über die Converia Plattform angeboten werden kann. Die über diese Zahlungsart eingenommenen Teilnahmegebühren laufen direkt unter Abzug der PayPal eigenen Gebühren auf dem PayPal Händlerkonto auf. Die Gelder stehen in vollem Eigentum des Veranstalters und dieser kann über sein PayPal Account frei darüber verfügen. Der Anbieter sowie das Finanzinstitut haben keine direkte Verfügungsgewalt über diese Gelder.
Der Veranstalter ist verpflichtet, Einwendungen gegen an Teilnehmende versandte Rechnungen unverzüglich, jedoch nicht später als vier Wochen nach Rechnungsstellung, vorzulegen. Andernfalls gilt die Rechnung als akzeptiert.
Das Finanzinstitut überweist die eingezogenen Gelder gemäß den im Angebot vereinbarten Fristen auf das Konto des Veranstalters, welches dieser in seiner Vereinbarung mit dem Finanzinstitut angegeben hat. Innerhalb von 45 Werktagen nach Ende der Veranstaltung (sofern die Vertragsparteien keine andere Frist vereinbart haben) wird der Anbieter dem Veranstalter eine Abrechnung der gemäß der Beauftragung angefallenen Gebühren übermitteln. Der Anbeiter ist berechtigt jederzeit Zwischenabrechnungen über die bis dato angefallenen Gebühren zu stellen.
Sollten nach erfolgter Ausschüttung auf Weisung des Veranstalters Rückerstattungen an Teilnehmer erfolgen und das Konto beim Finanzinstitut weist keine entsprechende Deckung auf, ist der Veranstalter verpflichtet die entsprechenden Gelder zur Verfügung zu stellen und diese an das Finanzinstitut zu erstatten.
Der Veranstalter ist sich der Risiken von Chargebacks bewusst, welche durch Teilnehmende, die bestimmte Zahlungsmethoden gewählt haben (z.B. Zahlungen per Lastschrift oder Kreditkarte) ausgelöst werden können, und für die der Veranstalter die alleinige Verantwortung trägt. Erfolgte Chargebacks werden dem Veranstalter zusammen mit einer Chargeback-Gebühr wie im Auftrag angegeben in Rechnung gestellt. Erfolgt ein Chargeback, nachdem der Gesamtbetrag an den Veranstalter übermittelt wurde, muss der Veranstalter das Geld an das Finanzinstitut erstatten. Erfolgt ein Chargeback vor dem Überweisen, wird der Betrag von der Forderung des Veranstalters abgezogen. Im weiteren wird hier auf die AGB des Finanzinstituts verwiesen.
Wenn die Veranstaltung abgesagt wird oder wenn Tickets aufgrund jeglicher sonstigen Änderungen in Bezug auf die Veranstaltung rechtmäßig von Teilnehmenden zurückgegeben werden, organisiert der Anbieter auf Weisung des Veranstalters die Erstattung der vom Teilnehmenden gezahlten Beträge für den Kauf der/des Veranstaltungstickets einschließlich aller Gebühren binnen 14 Tagen.
Um Rückerstattungen zu verwalten, zahlt der Veranstalter dem Anbieter eine zusätzliche Stornierungsgebühr pro Ticket gemäß den Angaben im Auftrag. Sobald die Buchhaltungsprozesse abgeschlossen sind, erhält der Veranstalter bis spätestens 1 Jahr nach dem ursprünglich angesetzten Veranstaltungsdatum eine Abrechnung, die die zu zahlenden Gebühren enthält.
Der Anbieter ist berechtigt, Zwischenabrechnungen zur Verfügung zu stellen, aber nicht verpflichtet, dies zu tun. Die vertraglichen Verpflichtungen des Anbieters im Rahmen der Converia Pay-Geschäftsbedingungen enden spätestens 1 Jahr nach Veranstaltungsdatum.
Der Anbieter verpflichtet sich, das Rückgängigmachen von über die Converia-Websites erfolgten Ticketkäufen vorzunehmen, wenn:
Der Veranstalter gestattet es dem Anbieter, den Teilnehmenden die erhaltenen Zahlungen für Tickets über das Finanzinstitut zurückzuerstatten.
Hat der Veranstalter im Falle von Rückerstattungen die Beträge bereits vom Zahlungsinstitut erhalten, verpflichtet sich der Veranstalter, die für die Rückerstattung notwendige Summe zurückzuzahlen. Zahlt der Veranstalter die vom Zahlungsinstitut erhaltenen Beträge nicht zurück, ist der Anbieter lediglich verpflichtet, den Betrag zurückzuerstatten, der entweder noch nicht an den Veranstalter überwiesen wurde, oder der vom Veranstalter anteilig zurückgezahlt wurde.
Der Anbieter bearbeitet Rückerstattungen ausschließlich auf schriftlichen Antrag hin. Die Reaktionszeit des Anbieters auf Rückerstattungsanfragen beträgt maximal 5 Werktage (nach üblicher Definition dieser Geschäftsbedingungen). Die Rückzahlung erfolgt spätestens 10 Werktage nach Bestätigung der Rückzahlung durch das Zahlungsinstitut.
Rückzahlungen erfolgen aus Sicherheitsgründen generell nur auf dem Weg, über den die ursprüngliche Zahlung stattgefunden hat: Kreditkartenzahlungen werden der gleichen Kreditkarte gutgeschrieben, Banküberweisungen auf das zahlende Bankkonto zurücküberwiesen und PayPal-Zahlungen auf das PayPal-Konto zurückerstattet, das die Zahlung gesendet hat.
Die Converia-Websites verfügen über ein umfassendes Sicherheitssystem, das Veranstalter vor Chargebacks schützt, insbesondere, wenn Tickets per Kreditkarte bezahlt werden. In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass das System zum Schutz vor Betrug Zahlungen von externen Zahlungsanbietern/Kreditinstituten oder der Bank des Teilnehmenden ablehnt.
Gibt es Grund zur Annahme, dass der Veranstalter die Converia-Websites missbräuchlich verwendet, behält sich der Anbieter das Recht vor, die Funktion zum Ticketkauf über die Converia-Websites zu deaktivieren und den Ticketverkauf zu untersagen. Ein begründeter Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung liegt vor, wenn
Wenn der Verdacht nicht innerhalb von 30 Tagen entkräftet werden kann, behält sich der Anbieter das Recht vor, Auszahlungen durch das Finanzinstitut an den Veranstalter zu stoppen, Transaktionen rückgängig zu machen und den Teilnehmenden gemäß § 5 die Beträge zurückzuerstatten.
Der Veranstalter gewährleistet, dass alle Daten, die dieser an den Anbieter übermittelt hat, der Wahrheit entsprechen. Der Veranstalter gewährleistet darüber hinaus, dass er volljährig ist, sofern es sich um eine natürliche Person handelt. Handelt es sich beim Veranstalter um eine juristische Person, gewährleistet dieser, im Besitz aller erforderlichen Rechte zu sein, die es ihm ermöglichen, rechtswirksam im Namen der juristischen Person zu handeln. Der Veranstalter ist verpflichtet, auf Verlangen des Anbieters gültige Nachweise für die in diesem Abschnitt getätigten Zusicherungen vorzulegen.
Der Veranstalter versichert dem Anbieter, dass
Der Veranstalter ist verpflichtet, auf Verlangen des Anbieters gültige Nachweise für die in diesem Abschnitt getätigten Zusicherungen vorzulegen.
Aufrechnungen sind dem Veranstalter nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gestattet. Dasselbe gilt für die Zurückbehaltungsrechte des Veranstalters.
Diese Vereinbarung gilt für die Dauer der Veranstaltung und solange eine der Vertragsparteien noch nicht alle Verpflichtungen entsprechend der Bestimmungen dieser Vereinbarung erfüllt hat. Eine ordentliche Kündigung der Vereinbarung ist während dieser Laufzeit ausgeschlossen.
Das Recht der Vertragsparteien zur Kündigung dieses Vertrags aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein solcher Kündigungsgrund besteht insbesondere dann für den Anbieter, wenn
Diesen Geschäftsbedingungen entgegenstehende Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung.
Sollten Bestimmungen dieses Vertrags aufgrund eines nachträglichen Umstands ungültig sein oder unwirksam werden, bleibt die Wirksamkeit des übrigen Vertrags davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Dasselbe gilt für etwaige Lücken dieses Vertrags.