Compliance & Recht

CME-Zertifizierung

Die CME-Zertifizierung (Continuing Medical Education) ist die offizielle Anerkennung einer medizinischen Fortbildungsveranstaltung durch eine Landesärztekammer. Sie ermöglicht es Teilnehmenden, anrechenbare Fortbildungspunkte zu erwerben, die für die Aufrechterhaltung der ärztlichen Approbation gesetzlich vorgeschrieben sind.

Was ist eine CME-Zertifizierung?

CME steht für Continuing Medical Education – die kontinuierliche Fortbildung für Ärztinnen und Ärzte, die in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben ist (§ 95d SGB V). Wer eine ärztliche Approbation hält, muss innerhalb von fünf Jahren mindestens 250 Fortbildungspunkte sammeln. Diese Punkte werden ausschließlich für Veranstaltungen vergeben, die zuvor von einer Landesärztekammer zertifiziert wurden.

Für Veranstalter medizinischer Kongresse ist die CME-Zertifizierung damit kein Nice-to-have, sondern ein zentrales Verkaufsargument: Ohne Punkte sinkt die Teilnahmebereitschaft erheblich.

Antragsprozess

  1. Antrag bei der zuständigen Landesärztekammer – idealerweise sechs bis zwölf Wochen vor dem Event. Welche Kammer zuständig ist, richtet sich nach dem Veranstaltungsort.
  2. Einreichung des Programms mit Themen, Zeiten, Speakern und Lernzielen.
  3. Sponsoringtransparenz: Industrielle Unterstützung muss offengelegt werden – Verstöße können die Zertifizierung ausschließen.
  4. Bewertung durch die Kammer nach den Kriterien der Bundesärztekammer (BÄK), Einordnung in eine Kategorie (A bis K).
  5. Erteilung der Zertifizierungsnummer und Festlegung der Punktezahl pro Teilnahmeeinheit.

Punktekategorien (Auswahl)

  • Kategorie A: Vortrag und Diskussion – 1 Punkt pro 45 Minuten
  • Kategorie B: Mehrtägige Kongresse – tagesweise Bewertung
  • Kategorie C: Workshops, Kurse mit Lernerfolgskontrolle – höhere Punktwertung
  • Kategorie D: E-Learning mit Lernerfolgskontrolle
  • Kategorie K: Hospitationen, Tutorials

Die maximale Punktezahl pro Tag ist gedeckelt (typisch 6–8 Punkte), unabhängig von der tatsächlichen Veranstaltungsdauer.

Pflichten am Veranstaltungstag

  • Erfassung der einheitlichen Fortbildungsnummer (EFN) jedes Teilnehmenden – Barcode auf dem Arztausweis oder manuelle Eingabe
  • Anwesenheitsdokumentation: Beleg, dass der Teilnehmende mindestens 80 % der Veranstaltung besucht hat (typisch via digitalem Check-in zu Beginn und Ende)
  • Auswertung möglicher Lernerfolgskontrollen für höhere Kategorien
  • Ausstellung der CME-konformen Teilnahmebescheinigung mit Zertifizierungsnummer, Punktezahl und unterschriftspflichtigen Angaben

Übertragung an den EIV

Die Punkte werden über den Elektronischen Informationsverteiler (EIV) der Bundesärztekammer an die Heimatkammer der Teilnehmenden gemeldet. Dort werden sie auf das persönliche Fortbildungskonto gebucht. Die Übertragung muss spätestens drei Monate nach Veranstaltungsende erfolgen.

Häufige Stolpersteine

  • Antrag zu spät gestellt – Zertifizierung kommt nicht rechtzeitig
  • Industriesponsoring nicht ausreichend transparent dargestellt
  • Anwesenheitsdokumentation unvollständig – Punkte werden nachträglich aberkannt
  • Falsche EFN bei der Anmeldung – Punkte landen bei falscher Person
  • Lernerfolgskontrolle nicht standardkonform umgesetzt

Verwandte Begriffe

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