Was ist eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung im engeren Sinne ist keine PDF-Rechnung per E-Mail – sie ist eine strukturierte, maschinenlesbare Datei, die eine automatische Verarbeitung durch das Empfänger-System ermöglicht, ohne dass Menschen Daten abtippen müssen. Grundlage ist die europäische Norm EN 16931, die einheitliche Datenfelder und Semantik definiert.
Für Veranstalter bedeutet das: Statt PDFs zu verschicken, müssen künftig strukturierte Datensätze übertragen werden – XML-basiert oder als Hybrid mit eingebettetem PDF.
Rechtlicher Rahmen in Deutschland
Das Wachstumschancengesetz hat die E-Rechnungspflicht stufenweise eingeführt:
- Ab 01.01.2025: Alle inländischen Unternehmen müssen E-Rechnungen im B2B-Bereich empfangen können
- Ab 01.01.2027: Ausstellungspflicht für Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz
- Ab 01.01.2028: Vollständige Ausstellungspflicht für alle B2B-Umsätze zwischen inländischen Unternehmen
- Öffentliche Auftraggeber: Bereits seit November 2020 in Kraft (E-Rechnungsverordnung), E-Rechnungspflicht bei Rechnungsbeträgen von mehr als 1.000 €
Ausnahmen bestehen für Kleinbetragsrechnungen (unter 250 €), Fahrausweise und einige Sonderfälle. B2C-Rechnungen und grenzüberschreitende Rechnungen sind derzeit noch nicht pflichtig, es wird aber daran gearbeitet.
Formate im Überblick
- XRechnung: Reines XML-Format, Standard der öffentlichen Verwaltung in Deutschland
- ZUGFeRD 2.x: Hybrid-Format – PDF mit eingebettetem XML, Mensch und Maschine können beide damit umgehen
- Peppol BIS: Internationaler Standard, weit verbreitet in europäischen Ländern
- EDI (klassisch): Ältere strukturierte Formate, bleiben zulässig bei bestehenden Vereinbarungen
Alle Formate erfüllen die EN 16931 – die Wahl richtet sich nach Empfängerpräferenz. Öffentliche Auftraggeber verlangen fast immer XRechnung, klassische B2B-Kunden akzeptieren häufig ZUGFeRD.
Pflichtinhalte einer E-Rechnung
Neben den klassischen Rechnungspflichtangaben nach § 14 UStG erfordert die E-Rechnung strukturierte Felder für:
- Verkäufer- und Käufer-Identifikation: Name, Adresse, USt-IdNr., ggf. Peppol-ID
- Rechnungsnummer, -datum, Leistungszeitraum
- Leitweg-ID (bei öffentlichen Auftraggebern) – definiert den Empfangskanal
- Einzelposten mit Bezeichnung, Menge, Einheitspreis, Steuersatz
- Umsatzsteuer je Steuersatz aufgeschlüsselt (wichtig bei gemischten Steuersätzen)
- Gesamtsumme in Netto und Brutto
- Zahlungsbedingungen inklusive Kontoverbindung oder Zahlungsreferenzen
- Buyer Reference / Bestellnummer (falls vorhanden)
- Hinweise auf Sondertatbestände wie Reverse-Charge
Übertragungswege
- E-Mail mit Anhang: Einfachste Form – XML oder ZUGFeRD-PDF als Datei
- Peppol-Netzwerk: Bevorzugter Weg für automatisierte B2B-Kommunikation
- Kundenportal: Empfänger holt Rechnungen aktiv ab
- API-Übergabe: Direkte Systemkopplung zwischen Verkäufer und Käufer
- Speziell Behörden: Über die Portale des Bundes (ZRE) oder der Länder (OZG-RE)
Herausforderungen für Veranstalter
- Systemumstellung: Bestehende Rechnungsvorlagen müssen ins strukturierte Format übertragen werden
- Datenqualität: Käuferdaten (USt-IdNr., Leitweg-ID) müssen sauber erfasst werden
- Empfängerspezifische Formate: Ein Kunde will XRechnung, der andere ZUGFeRD
- Archivierung: GoBD-konform, 10 Jahre, im Originalformat
- Fehlerbehandlung: Was passiert, wenn eine E-Rechnung technisch abgelehnt wird?
- B2C-Ausnahme: Weiterhin PDF-Rechnungen für Endkunden erlaubt – Parallelbetrieb notwendig
- Ticket-Storno-Workflow: Gutschriften ebenfalls im E-Format ausstellen
- Reverse-Charge und Auslandsumsätze: Weiterhin nach den bekannten Regeln, aber im neuen Format
Best Practices
- Vorbereitung frühzeitig starten – auch wenn die eigene Ausstellungspflicht erst 2027/28 greift, kommen E-Rechnungen bereits auf einen zu
- Software wählen, die alle Formate beherrscht – nicht auf einen einzelnen Standard festlegen
- Bestandskunden-Daten bereinigen – fehlende USt-IdNrn oder falsche Adressen sofort korrigieren
- Steuerberater einbeziehen – gerade bei komplexen Konstellationen mit Sponsoren, Auslandsumsätzen und Gruppentickets
- Storno- und Korrekturprozesse früh definieren
- Buchhaltungs-Software auf E-Rechnungs-Kompatibilität prüfen – nicht jede Version verarbeitet XML automatisch
Converia kann das
E-Rechnungen in Converia
Converia erzeugt in Kürze, spätestens mit Beginn der Ausstellunspflicht, XRechnungen und ZUGFeRD-Hybrid-Rechnungen aus jedem Buchungsvorgang – automatisch, mit korrektem Umsatzsteuer-Ausweis, Käufer- und Verkäufer-Adressen, Leitweg-ID (für öffentliche Auftraggeber) und allen weiteren Pflichtfeldern.
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