Compliance & Recht

E-Rechnungen

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das eine automatische, medienbruchfreie Verarbeitung ermöglicht. Nach EU-Norm EN 16931 sind XRechnung und ZUGFeRD die Standards in Deutschland. Ab 2025 wird die Ausstellung schrittweise für B2B-Umsätze zwischen inländischen Unternehmen verpflichtend.

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung im engeren Sinne ist keine PDF-Rechnung per E-Mail – sie ist eine strukturierte, maschinenlesbare Datei, die eine automatische Verarbeitung durch das Empfänger-System ermöglicht, ohne dass Menschen Daten abtippen müssen. Grundlage ist die europäische Norm EN 16931, die einheitliche Datenfelder und Semantik definiert.

Für Veranstalter bedeutet das: Statt PDFs zu verschicken, müssen künftig strukturierte Datensätze übertragen werden – XML-basiert oder als Hybrid mit eingebettetem PDF.

Rechtlicher Rahmen in Deutschland

Das Wachstumschancengesetz hat die E-Rechnungspflicht stufenweise eingeführt:

  • Ab 01.01.2025: Alle inländischen Unternehmen müssen E-Rechnungen im B2B-Bereich empfangen können
  • Ab 01.01.2027: Ausstellungspflicht für Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz
  • Ab 01.01.2028: Vollständige Ausstellungspflicht für alle B2B-Umsätze zwischen inländischen Unternehmen
  • Öffentliche Auftraggeber: Bereits seit November 2020 in Kraft (E-Rechnungsverordnung), E-Rechnungspflicht bei Rechnungsbeträgen von mehr als 1.000 €

Ausnahmen bestehen für Kleinbetragsrechnungen (unter 250 €), Fahrausweise und einige Sonderfälle. B2C-Rechnungen und grenzüberschreitende Rechnungen sind derzeit noch nicht pflichtig, es wird aber daran gearbeitet.

Formate im Überblick

  • XRechnung: Reines XML-Format, Standard der öffentlichen Verwaltung in Deutschland
  • ZUGFeRD 2.x: Hybrid-Format – PDF mit eingebettetem XML, Mensch und Maschine können beide damit umgehen
  • Peppol BIS: Internationaler Standard, weit verbreitet in europäischen Ländern
  • EDI (klassisch): Ältere strukturierte Formate, bleiben zulässig bei bestehenden Vereinbarungen

Alle Formate erfüllen die EN 16931 – die Wahl richtet sich nach Empfänger­präferenz. Öffentliche Auftraggeber verlangen fast immer XRechnung, klassische B2B-Kunden akzeptieren häufig ZUGFeRD.

Pflichtinhalte einer E-Rechnung

Neben den klassischen Rechnungspflichtangaben nach § 14 UStG erfordert die E-Rechnung strukturierte Felder für:

  • Verkäufer- und Käufer-Identifikation: Name, Adresse, USt-IdNr., ggf. Peppol-ID
  • Rechnungsnummer, -datum, Leistungszeitraum
  • Leitweg-ID (bei öffentlichen Auftraggebern) – definiert den Empfangs­kanal
  • Einzelposten mit Bezeichnung, Menge, Einheitspreis, Steuersatz
  • Umsatzsteuer je Steuersatz aufgeschlüsselt (wichtig bei gemischten Steuersätzen)
  • Gesamtsumme in Netto und Brutto
  • Zahlungsbedingungen inklusive Kontoverbindung oder Zahlungsreferenzen
  • Buyer Reference / Bestellnummer (falls vorhanden)
  • Hinweise auf Sondertatbestände wie Reverse-Charge

Übertragungswege

  • E-Mail mit Anhang: Einfachste Form – XML oder ZUGFeRD-PDF als Datei
  • Peppol-Netzwerk: Bevorzugter Weg für automatisierte B2B-Kommunikation
  • Kundenportal: Empfänger holt Rechnungen aktiv ab
  • API-Übergabe: Direkte Systemkopplung zwischen Verkäufer und Käufer
  • Speziell Behörden: Über die Portale des Bundes (ZRE) oder der Länder (OZG-RE)

Herausforderungen für Veranstalter

  • Systemumstellung: Bestehende Rechnungsvorlagen müssen ins strukturierte Format übertragen werden
  • Datenqualität: Käuferdaten (USt-IdNr., Leitweg-ID) müssen sauber erfasst werden
  • Empfängerspezifische Formate: Ein Kunde will XRechnung, der andere ZUGFeRD
  • Archivierung: GoBD-konform, 10 Jahre, im Originalformat
  • Fehlerbehandlung: Was passiert, wenn eine E-Rechnung technisch abgelehnt wird?
  • B2C-Ausnahme: Weiterhin PDF-Rechnungen für Endkunden erlaubt – Parallelbetrieb notwendig
  • Ticket-Storno-Workflow: Gutschriften ebenfalls im E-Format ausstellen
  • Reverse-Charge und Auslandsumsätze: Weiterhin nach den bekannten Regeln, aber im neuen Format

Best Practices

  • Vorbereitung frühzeitig starten – auch wenn die eigene Ausstellungspflicht erst 2027/28 greift, kommen E-Rechnungen bereits auf einen zu
  • Software wählen, die alle Formate beherrscht – nicht auf einen einzelnen Standard festlegen
  • Bestandskunden-Daten bereinigen – fehlende USt-IdNrn oder falsche Adressen sofort korrigieren
  • Steuerberater einbeziehen – gerade bei komplexen Konstellationen mit Sponsoren, Auslands­umsätzen und Gruppentickets
  • Storno- und Korrekturprozesse früh definieren
  • Buchhaltungs-Software auf E-Rechnungs-Kompatibilität prüfen – nicht jede Version verarbeitet XML automatisch

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