Compliance & Recht

Rahmenvertrag

Ein Rahmenvertrag ist eine zentrale Vereinbarung zwischen einer Organisation (Universität, Verband, PCO, Agentur) und ihrem Software- oder Service-Anbieter, in der wesentliche Konditionen einmalig festgelegt werden und für eine beliebige Anzahl konkreter Veranstaltungen gelten. Geregelt werden typischerweise Datenschutz, Zahlungs­vereinnahmung mit KYC, Buchhaltungs­schnittstellen, Preise, Leistungen und Service Level.

Was ist ein Rahmenvertrag?

Ein Rahmenvertrag – im internationalen Geschäftsverkehr oft als Master Service Agreement (MSA) bezeichnet – ist eine übergeordnete Vereinbarung, die die grundlegenden Konditionen einer Geschäftsbeziehung dauerhaft festlegt. Anstatt für jede einzelne Veranstaltung einen kompletten Vertrag neu zu verhandeln, einigen sich Organisation und Anbieter einmalig auf die wesentlichen Spielregeln. Konkrete Veranstaltungen werden dann über schlanke Einzelaufträge (oft Statement of Work, SoW, oder Leistungsschein genannt) abgewickelt, die nur die eventspezifischen Details enthalten.

Das spart in der Praxis viel Zeit, reduziert juristische Reibung und schafft Planungs­sicherheit – besonders wertvoll für Organisationen mit vielen, wiederkehrenden oder parallel laufenden Veranstaltungen.

Wer profitiert besonders?

  • Universitäten: Mehrere Fakultäten organisieren parallel ihre Tagungen – einheitliche Standards für Datenschutz, Buchhaltung und IT-Sicherheit, zentrale Verhandlung durch die Verwaltung
  • Wissenschaftliche Verbände: Jahrestagungen, Symposien, Schulungen, Regionalveranstaltungen unter einem Vertrag
  • Professional Congress Organizer (PCOs): Verwaltung eines Portfolios mit vielen Kundenveranstaltungen – Mehrmandantenfähigkeit als Vertrags­grundlage
  • Eventagenturen: Mehrere Kundenmandate, unterschiedliche Veranstaltungstypen, einheitliche Plattform-Konditionen
  • Konzerne mit interner Eventabteilung: Konferenzen, Schulungen, Kundenveranstaltungen über mehrere Geschäftsbereiche hinweg
  • Politische Stiftungen und Förderorganisationen: Vielzahl regionaler und thematischer Veranstaltungen

Typische Inhalte eines Rahmenvertrags

Datenschutz und IT-Sicherheit

  • Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) als integraler Bestandteil
  • Liste der Sub-Auftragsverarbeiter
  • Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)
  • Datenfluss-Dokumentation für alle Verarbeitungs­zwecke
  • Vorgehen bei Datenpannen und Meldepflichten
  • Rechte der Organisation auf Audits und Berichte
  • Datenlöschung und Rückgabe bei Vertragsende

Zahlungs­vereinnahmung mit KYC

  • Auswahl und Anbindung des Zahlungsdienstleisters
  • Verantwortlichkeiten beim KYC-Prozess – einmaliger Aufwand statt pro Event
  • Gebührenstrukturen und Auszahlungs­modalitäten
  • Behandlung von Reverse-Charge und internationalen Sätzen
  • Refund-Workflows und Storno-Prozesse
  • Sicherheitsanforderungen (PCI-DSS)

Buchhaltungs­schnittstellen und -standards

  • Buchhaltungs-Export in das eigene System (DATEV, SAP o. ä.)
  • Konten- und Kostenstellenstrukturen
  • Mehrmandantenfähigkeit für unterschiedliche Töchter oder Marken
  • GoBD-konforme Belegabwicklung

Preise und Leistungen

  • Modulare Preisstruktur: Welche Module sind zu welchen Konditionen verfügbar?
  • Volumenstaffelung über alle Veranstaltungen
  • Einmalige vs. wiederkehrende Kosten
  • Setup- und Migrationsleistungen
  • Sonderkonditionen für strategische Partner
  • Inflationsklauseln und Preisanpassungs­regeln

Service Level und Support

  • Reaktions- und Bearbeitungs­zeiten
  • Verfügbarkeits­garantien der Plattform
  • Eskalations­wege bei Störungen
  • Eventspezifischer Support (z. B. Stand-by während Live-Events)
  • Wartungs­fenster und Ankündigungs­fristen

Mehrmandantenfähigkeit

  • Trennung der Daten zwischen Veranstaltungen, Töchtern oder Kunden
  • Rollen- und Rechtekonzept für übergreifende Teams
  • Branding-Konfiguration pro Veranstaltung
  • Reporting auf Einzelevent- und Portfolio-Ebene

Rahmenbedingungen

  • Laufzeit, Kündigung, Verlängerungen
  • Haftung und Versicherung
  • Gerichtsstand und anwendbares Recht
  • Anpassungs­klauseln bei rechtlichen Änderungen (z. B. neue DSGVO-Auslegungen)

Vorteile gegenüber Einzelverträgen

  • Zeitersparnis: Keine Wiederholung der Verhandlungen pro Event
  • Konsistenz: Einheitliche Standards über alle Veranstaltungen
  • Bessere Konditionen durch Volumenbündelung
  • Schnellerer Veranstaltungs­start: Neue Veranstaltungen auf Knopfdruck
  • Rechtssicherheit: Compliance-Themen einmal sauber verhandelt
  • Operative Effizienz: Teams kennen die Spielregeln, keine Reibung mit der Rechtsabteilung
  • Strategische Partnerschaft: Aus Lieferanten-Kunden-Verhältnis wird langfristige Zusammenarbeit

Worauf bei der Verhandlung achten?

  • Wirtschaftlich Berechtigte und KYC früh klären – wer durchläuft den Prozess wirklich?
  • Flexibilität bei Eventgrößen: Konditionen müssen für kleine wie große Veranstaltungen sinnvoll sein
  • Klare Definitionen: Was ist eine „Veranstaltung“, was sind „Teilnehmende“, was ein „Modul“ - vor allem mit Blick auf abzurechnende Einheiten?
  • Skalierbarkeit: Was passiert, wenn das Veranstaltungs­portfolio wächst (oder schrumpft)?
  • Mitwirkungs­pflichten der Organisation klar regeln – nicht alles Anbieter-Pflicht
  • Service-Level­vereinbarungen mit realistischen, messbaren Zielen
  • Auditierungs­rechte für Compliance-Teams

Best Practices

  • Klare Governance: Wer in der Organisation darf Einzelaufträge unter dem Rahmenvertrag abschließen?
  • Onboarding-Prozess für neue Veranstaltungen schlank definieren
  • Regelmäßige Review-Termine für Bilanz und Anpassungen
  • Single Point of Contact auf beiden Seiten – ein Account Manager für die Organisation
  • Schulungs­konzept für neue Mitarbeitende
  • Dokumentations­zugriff: Alle Versionen und Anhänge zentral verfügbar
  • Compliance-Updates: Veränderungen der Rechtslage werden anbieterseitig proaktiv kommuniziert

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