Ticketing & Registrierung

Stornierung & Umbuchung

Stornierung bezeichnet die vollständige Rücknahme einer Ticket­buchung, Umbuchung die Änderung bestehender Buchungs­details – etwa Termin, Ticket­kategorie oder Teilnehmer­name. Beide Prozesse erfordern klare Regeln, transparente Fristen und technische Unterstützung durch das Ticketing-System.

Stornierung und Umbuchung im Überblick

Ticket­buchungen ändern sich – durch Krankheit, Terminüberschneidungen oder organisatorische Umstrukturierungen. Wie ein Veranstalter mit diesen Situationen umgeht, beeinflusst maßgeblich das Teilnehmererlebnis und das finanzielle Risikomanagement des Events.

Stornierungsszenarien und Erstattungsregeln

  • Vollerstattung: Bei Stornierung innerhalb einer festgelegten Frist (z. B. bis 8 Wochen vor dem Event) wird der vollständige Ticket­preis zurückerstattet.
  • Teilerstattung: Zwischen festgelegten Fristen (z. B. 4–8 Wochen vor Event) wird ein Prozentsatz erstattet (z. B. 50 %).
  • Keine Erstattung: Bei sehr kurzfristiger Stornierung (z. B. < 4 Wochen) ist keine Rückerstattung möglich – ggf. kann das Ticket übertragen werden.
  • Bearbeitungs­gebühr: Manche Veranstalter behalten eine Verwaltungs­gebühr unabhängig vom Stornierungszeitpunkt.
  • Gutschein statt Erstattung: Als Alternative zur Rückzahlung wird ein Gutschein für künftige Veranstaltungen angeboten.

Umbuchungsoptionen

  • Namensänderung / Ticket­übertragung: Das Ticket wird auf eine andere Person übertragen – häufigste Form der Umbuchung bei Unternehmens­tickets.
  • Kategorie­wechsel: Wechsel von Regular zu VIP (Aufzahlung) oder von VIP zu Regular (Rück­erstattung der Differenz).
  • Termin­wechsel: Bei mehrtägigen Events – Wechsel des Teilnahme­tages (relevant für Tagespässe).
  • Workshop-Buchungen: Hinzufügen oder Entfernen von gebuchten Zusatzsessions.

Rechtlicher Rahmen

  • AGB: Stornierungsfristen und -konditionen müssen eindeutig in den AGB definiert und beim Buchungsprozess sichtbar sein.
  • Widerrufsrecht: Bei digitalen Buchungen kann ein 14-tägiges Widerrufsrecht gelten – Ausnahmen für kurzfristige Events sind möglich, müssen aber klar kommuniziert werden.
  • Kulanzregeln: Großzügige Kulanzregelungen (z. B. bei Krankheit mit ärztlichem Attest) stärken das Vertrauen der Teilnehmer.

Technische Umsetzung mit Converia

  • Storno auf der richtigen Ebene: Je nach Situation können ganze Rechnungen (ggf. mit mehreren Teilnehmern), einzelne Teilnehmerbuchungen oder Buchungspositionen storniert werden
  • automatisch korrekte Stornogebühren: Veranstalter definieren, wann welche Stornogebühren anfallen. Beim Storno wird immer die passende Gebühr vorgeschlagen. Sonderfälle können aber auch einfach individuell behandelt werden.
  • korrekte Gutschrift: zu allen Änderungen erstellt Converia steuerlich und rechtlich korrekte Gutschriften oder Stornorechnungen.

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